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   OLG Hamm, 10.09.1981 - 15 W 150/81   

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https://dejure.org/1981,5579
OLG Hamm, 10.09.1981 - 15 W 150/81 (https://dejure.org/1981,5579)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.09.1981 - 15 W 150/81 (https://dejure.org/1981,5579)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. September 1981 - 15 W 150/81 (https://dejure.org/1981,5579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments ohne eine Beschränkung; Benachrichtigung von im Testament bedachten Enkel bzw. der Eltern als gesetzlicher Vertreter über den gesamten Inhalt eines gemeinschaftlichen Testaments; Einsetzung der Enkelkinder als ...

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 2262, 2273
    Erbrecht; Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments ohne eine Beschränkung; Benachrichtigung von im Testament bedachten Enkeln bzw. der Eltern als gesetzliche Vertreter über den gesamten Inhalt eines gemeinschaftlichen Testaments; Einsetzung der Enkelkinder als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 57
  • FamRZ 1982, 203 (Ls.)
  • Rpfleger 1981, 486
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.1977 - IV ZB 32/77

    Eröffnung eines gegenseitigen Erbvertrags

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.1981 - 15 W 150/81
    Daß die Mitteilung der Absicht des Nachlaßgerichts, ein gemeinschaftliches Testament ohne eine Beschränkung nach § 2273 BGB zu eröffnen, zu verkünden oder dessen Inhalt dritten Personen bekanntzugeben, eine beschwerdefähige Verfügung darstellt, ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (RGZ 150, 315; BGHZ 70, 173; Senatsbeschluß Rpfleger 1974, 155 ff).

    Zutreffend hat das Landgericht weiter angenommen, daß es sich mit dieser Entscheidung nicht in einen Gegensatz zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Beschluß vom 21. Dezember 1977 - BGHZ 70, 173 ff) setze.

  • KG, 19.12.1978 - 1 W 3085/78
    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.1981 - 15 W 150/81
    Die Eröffnung und Verkündung nach dem Tode des erstverstorbenen Ehegatten muß sich demnach auf alle von ihm herrührenden oder mit herrührenden Verfügungen erstrecken, gleichviel ob sie als gültig oder ungültig oder als durch den Tod dieses Teils gegenstandslos geworden anzusehen sind (RGZ 150, 31; Senat aaO; KG OLGZ 1979, 269 ff).
  • RG, 05.03.1936 - IV B 4/36

    Sind bei der Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments oder Erbvertrags die

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.1981 - 15 W 150/81
    Daß die Mitteilung der Absicht des Nachlaßgerichts, ein gemeinschaftliches Testament ohne eine Beschränkung nach § 2273 BGB zu eröffnen, zu verkünden oder dessen Inhalt dritten Personen bekanntzugeben, eine beschwerdefähige Verfügung darstellt, ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (RGZ 150, 315; BGHZ 70, 173; Senatsbeschluß Rpfleger 1974, 155 ff).
  • BGH, 15.05.2013 - XII ZB 283/12

    Verfahrenspflegschaft: Anfechtbarkeit der Feststellung der Erforderlichkeit

    Denn Zwischenentscheidungen können nach dieser Rechtsprechung nur ausnahmsweise dann mit der Beschwerde angefochten werden, wenn sie - für sich allein betrachtet - vom Betroffenen zur Vermeidung von Nachteilen ein bestimmtes Verhalten verlangen und dadurch in so erheblichem Maße in seine Rechte eingreifen, dass ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (BVerfGE 101, 106; BayObLG FamRZ 1995, 301; FamRZ 1986, 1236 und FamRZ 1982, 203).
  • OLG Frankfurt, 11.11.2014 - 20 W 317/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Niederlegung der Geschäftsführung des

    Das Interesse an der Amtsniederlegung bzw. der Abberufung mit dem Versuch, sich freiwillig übernommener Verantwortung für die Gesellschaft (§ 43 GmbHG) und aller weiteren Pflichten zu entledigen, die besonders in wirtschaftlich schwierigen Situationen der Gesellschaft an das Amt des Geschäftsführers geknüpft sind, kann in diesem Fall nicht zur Zurückstellung überwiegender Interessen anderer Beteiligter führen (vgl. insgesamt u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2010, Az. 25 Wx 56/10 und vom 06.12.2000, Az. 3 Wx 393/00, jeweils m.w.N. und zitiert nach juris; BayObLG, RPfleger 1981, 486 f. und Beschluss vom 15.06.1999, Az. 3Z BR 35/99, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.02.2006, Az. 3 W 209/05, und OLG Köln, Beschluss vom 01.02.2008, Az. 2 Wx 3/08, - zur Mehrpersonengesellschaft bei entscheidendem Einfluss des amtsniederlegenden Gesellschafter-Geschäftsführers - jeweils m.w.N. und jeweils zitiert nach juris; OLG München, Beschlüsse vom 16.03.2011, Az. 31 Wx 64/11, und vom 29.05.2012, Az. 31 Wx 188/12 - Ausweitung dieser Rspr. auf den Fall des Alleingesellschafters und Geschäftsführers einer Unternehmergesellschaft, die sämtliche Geschäftsanteile einer GmbH hält, und davon absieht, einen neuen Geschäftsführer für die Gesellschaft zu bestellen -, jeweils zitiert nach juris; Kleindieck in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Aufl., 2012, § 38, Rn. 42 ff.; Krafka/Kühn, Registerrecht, 9. Aufl., 2013, Rn.1093; Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., 2013, § 39, Rn. 9a; Koppensteiner/Gruber in Rowedder/Schmidt-Leithoff, 5. Aufl., 2013, § 38, Rn. 35; so auch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft: Paefgen, a.a.O., Rn. 133, und Schneider/Schneider in Scholz, GmbHG, 11. Aufl. 2014, § 38, Rn. 90;.
  • OLG Frankfurt, 06.03.1997 - 20 W 574/95

    Wirkung des Erbverzichts gegenüber Abkömmlingen

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  • OLG Hamm, 09.11.2006 - 15 W 268/06

    Unanfechtbarkeit der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der gerichtlichen

    Zwischenverfügungen können nur dann mit der Beschwerde angefochten werden, wenn sie - für sich allein betrachtet - von dem Betroffenen ein bestimmtes Verhalten verlangen und in so erheblichem Maße in seine Rechte eingreifen, dass ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (vgl. BayObLGZ 1982, 167, 169 und FamRZ 1982, 203).
  • BGH, 11.04.1984 - IVa ZB 16/83

    Umfang der Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Hieran sieht es sich Jedoch durch die auf weitere Beschwerde ergangenen Entscheidungen des Reichsgerichts in RGZ 150, 315, des Oberlandesgerichts Hamburg in NJW 1965, 1969, des Oberlandesgerichts Hamm in FamRZ 1974, 387 und OLGZ 1982, 136, des Oberlandesgerichts Düsseldorf in Mitt Rh NotK 1978, 160 und des Kammergerichts in OLGZ 1979, 269 gehindert.
  • LG Stuttgart, 22.12.1988 - 2 T 157/88

    Miteröffnung von Verfügungen des überlebenden Ehegatten beim Tode des

    Obwohl die Ankündigung des Nachlaßgerichts im Beschluß vom 12.1.1988 über die beabsichtigte vollständige Eröffnung des Erbvertrages und dessen Mitteilung an die gesetzlichen Erben und testamentarischen Schlußerben nur eine Zwischenentscheidung ist, wird die selbständige Anfechtbarkeit - ähnlich wie beim Erbscheins-Vorbescheid - von der Rspr. einhellig anerkannt (vgl. RGZ 150, 315 ; BGHZ 70, 173 = DNotZ 1978, 301 = MittRhNotK 1978, 43 ; deutlich OLG Hamm NJW 1982, 57 , insoweit in OLGZ 1982, 136 nicht abgedruckt); Widerspruch aus dem Schrifttum ist nicht ersichtlich.
  • KG, 23.04.1991 - 1 W 441/89

    Anfechtbarkeit der die Beibringung eines HTLV III-Antikörpertests anordnenden

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  • BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 1 Z 11/87

    Zwischenverfügung; Unanfechtbar; Rechtssphäre; Eingriff; Beweisanordnung;

    Ausnahmsweise sind verfahrensleitende Verfügungen mit der (einfachen) Beschwerde anfechtbar, wenn sie unmittelbar und in nicht völlig unerheblicher Weise in die Rechte eines Beteiligten eingreifen (BayObLG, FamRZ 1982, 203 [hier: IV (470) 200 b]; OLG Köln, FamRZ 1980, 401 [nur Leitsätze]; Bassenge/Herbst, aaO., FGG § 19 Anm. I 3).
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